Dr. med. dent.

Jaldasa Maschuku

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

Schöner lächeln!

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder umgangssprachlich kurz „Kieferorthopäde" hat sich im Anschluss an das Zahnarztstudium im Rahmen einer mindestens dreijährigen Weiterbildung zum Fachzahnarzt ausgebildet. Diese Weiterbildung erfolgt hauptberuflich und in Vollzeit.

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie muss mindestens ein Jahr an einer Universität tätig sein und die restliche Zeit in einer speziell zugelassenen kieferorthopädischen Praxis durch einen langjährigen Fachzahnarzt theoretisch, aber vor allem praktisch ausgebildet werden.

Der Ablauf und Inhalt der Weiterbildung sind gesetzlich im Heilberufsgesetz beziehungsweise der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Kammer festgelegt.

Die während der Ausbildung erworbene Qualifikation muss zum Abschluss mit einer Prüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission nachgewiesen werden. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zum Führen des Titels Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin und bescheinigt eine gründliche und umfassende theoretische und praktische kieferorthopädische Ausbildung in Deutschland.

Mittlerweile gibt es jedoch noch weitere Anbieter für kieferorthopädische Leistungen, die sich in der nachzuweisenden Qualifikation vom Fachzahnarzt für Kieferorthopädie maßgeblich unterscheiden. Den Master of Science Kieferorthopädie und den Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie.

 

Master of Science Kieferorthopädie (MSc)

Der Zahnarzt muss dazu an einem Postgraduierten-Studiengang teilnehmen, welchen mehrere Universitäten anbieten. Dieser Studiengang findet berufsbegleitend und in der Regel an Wochenenden statt. Diese Ausbildungsform ist stark theoretischer Natur, dadurch ist der Anteil an praktischen Erfahrungen mit Patienten gering.

 

Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie

Nach der Ausbildung ist in Deutschland jeder fertige Zahnarzt berechtigt, sofern er eine gewisse Zeit kieferorthopädisch tätig war, einen Tätigkeitsschwerpunkt anzugeben. Dieser Tätigkeitsschwerpunkt basiert letztlich auf einer Selbsteinschätzung des jeweiligen Zahnarztes und es muss keine Prüfung über die Eignung durch ihn erbracht werden.