Dr. med. dent.

Jaldasa Maschuku

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

Schöner lächeln!

Kosten

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen anhand festgelegter Richtlinien. Zur Überprüfung der Kostenübernahme wird ein kieferorthopädischer Behandlungsplan benötigt, welcher neben der Therapieplanung auch eine Kostenaufstellung über die geplanten Leistungen sowie die Material- und Laborkosten enthält.

 

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ab einem definierten Schwierigkeitsgrad eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die Definition erfolgt über die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese sind in fünf Stufen gegliedert, bei denen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur die Stufen KIG 3 bis 5 bezuschusst. Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen. Dabei werden 80% der Kosten für das erste Kind, 90% für das zweite Kind, direkt von der Praxis mit der Krankenkasse abgerechnet. Die restlichen 20 bzw. 10% zahlt der Versicherte zunächst als Eigenanteil. Nach planmäßigem Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer diesen Betrag zurück.

Ab dem 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann übernommen, wenn eine sogenannten schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kombiniert kieferorthopädische/kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.

Nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind alle über den von den gesetzlichen Krankenkassen definierten Standard der kieferorthopädischen Grundversorgung hinausgehenden Behandlungsmaßnahmen. Besondere Komfortleistungen bieten die Möglichkeit, die Behandlung hinsichtlich der alltäglichen Beeinträchtigungen und der Dauer der Behandlung zu optimieren. Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sie gelten als private Zusatzvereinbarungen.

 

Private Krankenversicherungen

Die Privaten Krankenversicherungen erstatten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit bei Kindern und in der Regel auch bei Erwachsenen sowohl prophylaktische Maßnahmen als auch die kieferorthopädische Behandlung. Die Erstattung erfolgt nach dem vereinbarten Tarif der versicherten Person.

 

Beihilfe

Bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Beihilfe die Kosten bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung jedoch nur die für eine durchschnittliche Behandlung. Inwiefern die Beihilfe im Einzelfall für bessere Leistungen und modernere Techniken aufkommt, wird nach Einreichen eines Behandlungsplanes festgestellt. Ab dem 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung von der Beihilfe nur dann übernommen, wenn eine sogenannten schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kombiniert kieferorthopädische/kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.

 

Private Zusatzversicherung

Einige Versicherungen haben sich darauf spezialisiert Zusatzversicherungen anzubieten, welche die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommenen Leistungen abdecken. Sie übernehmen in der Regel auch die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Patienten mit der KIG-Einstufung 1 und 2.